Betreutes Wohnen für Männer und Frauen gem § 67 SGB XII sowie § 53 SGB XII
Neben den zuvor genannten Bereichen gibt es noch den Bereich des Betreuten Wohnens für Menschen, welche ohne eigene Wohnung, solide wirtschaftliche Lebensgrundlage und/oder soziale Kontakte sind. Es kann sich hierbei um Haftentlassene, Menschen mit einer bestehenden oder bereits überwundenen Suchtproblematik oder mit körperlichen sowie psychischen Erkrankungen handeln.
Derzeit stehen 12 Plätze für das Betreute Wohnen zur Verfügung.
Der Einzelne soll durch Einzelberatung und Betreuung dazu befähigt werden, seine sozialen Schwierigkeiten zu überwinden und in eine Selbstverantwortlichkeit und ein selbstständiges Leben zurückzukehren. Es werden Unterstützung und Beratung bei persönlichen und lebenspraktischen Fragen angeboten, Unterstützung bei der Haushaltsführung, im Umgang mit Geld und Schulden sowie Betreuung bei schulischen und beruflichen Angelegenheiten.
Es wird Hilfe in Form einer Hilfeplanung sowie Unterstützung bei der Abwicklung administrativer Angelegenheiten, bei Behördengängen, bei der Gesundheitssorge, bei der Freizeitgestaltung, bei der Geldeinteilung und zur Krisenintervention angeboten.
Kostenträger ist die Kreisverwaltung Neuwied oder ein anderer örtlicher Sozialhilfeträger je nach gewöhnlichem Aufenthaltsort der/des Betreffenden.
Voraussetzungen:
Es findet eine intensive Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern der Kreisverwaltung, mit gesetzlich bestellten Betreuern, mit Ärzten, therapeutischen Einrichtungen und Psychologen statt.
Derzeit stehen 12 Plätze für das Betreute Wohnen zur Verfügung.
Der Einzelne soll durch Einzelberatung und Betreuung dazu befähigt werden, seine sozialen Schwierigkeiten zu überwinden und in eine Selbstverantwortlichkeit und ein selbstständiges Leben zurückzukehren. Es werden Unterstützung und Beratung bei persönlichen und lebenspraktischen Fragen angeboten, Unterstützung bei der Haushaltsführung, im Umgang mit Geld und Schulden sowie Betreuung bei schulischen und beruflichen Angelegenheiten.
Es wird Hilfe in Form einer Hilfeplanung sowie Unterstützung bei der Abwicklung administrativer Angelegenheiten, bei Behördengängen, bei der Gesundheitssorge, bei der Freizeitgestaltung, bei der Geldeinteilung und zur Krisenintervention angeboten.
Kostenträger ist die Kreisverwaltung Neuwied oder ein anderer örtlicher Sozialhilfeträger je nach gewöhnlichem Aufenthaltsort der/des Betreffenden.
Voraussetzungen:
- Annerkennung der Hausordnung und die Bereitschaft an Einzel- und Gruppengesprächen teilzunehmen
- eine bereits bearbeitete Suchtproblematik oder Krankheitsgeschichte
- aktive Mitarbeit in den zuvor genannten Bereichen
- Über die Aufnahme enstscheidet ein persönliches Vorstellungsgespräch
Es findet eine intensive Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern der Kreisverwaltung, mit gesetzlich bestellten Betreuern, mit Ärzten, therapeutischen Einrichtungen und Psychologen statt.
Johannes-Haw-Heim Leutesdorf
JOHANNESBUND GGMBH
JOHANNES-HAW-HEIM
Johannes-Rieden-Straße 1
56599 Leutesdorf
Kontakt:
Tel: 0 26 31 / 9 76 - 0 (Pforte)
Tel: 0 26 31 / 9 76 - 199 (Einrichtungsleitung)
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Termine nach Vereinbarung
Die Pforte ist durchgehend besetzt