Johannes-Haw-Heim
Leutesdorf
Flexibler Wohnhilfeverbund zur Betreuung und Versorgung von Menschen mit sozialen und psychischen Problemlagen
Weiterführende Informationen
Flexibler Wohnhilfeverbund zur Betreuung und Versorgung von Menschen mit sozialen und psychischen Problemlagen
Neben der Zentrale des Johannesbundes und der Verwaltung sind im Johannes-Haw-Heim in Leutesdorf folgende Bereiche unserer sozialen Arbeit untergebracht:
- Notaufnahme
- Übernachtung
- Resozialisierung
- Betreutes Wohnen
- Eingliederungshilfe
- Ambulant betreute Wohngemeinschaft
- Hilfen für Menschen mit Mehrbedarf
- Winterhilfe
Voraussetzungen für die Aufnahme
Für eine Aufnahme in die Einrichtung müssen die betreffenden Personen volljährig sein und dürfen keinen Anspruch auf Leistungen der Jugendhilfe haben. Darüber hinaus können Personen mit Pflegegrad 2 oder höher nicht aufgenommen werden, sofern der damit verbundene Pflegebedarf durch die Einrichtung nicht abgedeckt werden kann.
Weitere Voraussetzungen sind die Anerkennung und Einhaltung der Hausordnung sowie die Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit und Zusammenarbeit mit den betreuenden Fachkräften. Die Einrichtung ist für Frauen aus dem Landkreis Neuwied zuständig.
Für die Unterbringung stehen insgesamt 14 Plätze für Frauen zur Verfügung.
Johannes-Haw-Heim
Johannes-Rieden-Straße 1
56599 Leutesdorf.
Sprechen Sie uns an, wir sind für Sie da.
Anschrift:
Johannesbund gGmbH
Johannes-Haw-Heim
Johannes-Rieden-Straße 1
56599 Leutesdorf
Einrichtungsleitung:
R. Desgronte
Tel: 02631 976-199
Fax: 02631 976-299
jhh-info@johannesbund.de
Johannes-Haw-Heim
Zentrale / Empfang:
Tel: 02631 976-0
Weitere Informationen:
Unser Team
Lernen Sie die Menschen und Mitarbeiter des Johannes-Haw-Heim in Leutesdorf kennen.
Freunde & Förderer
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Weitere Angebote
Neben der Unterbringung bietet die Einrichtung eine Kleiderkammer an, die allen hilfesuchenden Menschen offensteht und bei Bedarf Unterstützung mit geeigneter Kleidung ermöglicht.
Darüber hinaus werden Tagessätze und Wochenendsätze jeweils zwischen 9:00 und 11:00 Uhr angeboten. Diese Angebote dienen der kurzfristigen Unterstützung und Versorgung von Menschen in schwierigen Lebenssituationen.
Resozialisierung
Die Ziele der Resozialisierung orientieren sich am individuellen Hilfebedarf der Klientinnen und Klienten und umfassen sowohl personenbezogene als auch strukturbezogene Aspekte. Im Mittelpunkt steht die Bewältigung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie die Förderung einer eigenverantwortlichen und selbstständigen Lebensführung. Hierzu gehören die Koordination und Vernetzung der beteiligten Institutionen und Fachstellen, die Klärung von Zuständigkeiten, die Sicherstellung bedarfsgerechter Hilfen sowie die Gewährleistung der materiellen Versorgung und die Vermittlung geeigneten Wohnraums. Gleichzeitig werden die Klientinnen und Klienten durch persönliche Beratung und Betreuung dabei unterstützt, ihre sozialen Kompetenzen zu stärken, tragfähige soziale Beziehungen aufzubauen und individuelle Lebensperspektiven zu entwickeln.
Weitere Schwerpunkte sind die Förderung der Selbstständigkeit, die Entwicklung von Strategien zur Konfliktbewältigung sowie die Vermeidung von Rückfällen bei bestehenden Suchterkrankungen und erneuter Straffälligkeit. Darüber hinaus sollen sogenannte Drehtür-Effekte, also wiederkehrende Krisen und wiederholte Inanspruchnahmen verschiedener Hilfsangebote, möglichst vermieden werden. Ziel der Hilfe ist es, die besonderen sozialen Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen oder zu mildern und einer Verschlimmerung entgegenzuwirken. Die Klientinnen und Klienten sollen befähigt werden, ihre Lebenssituation langfristig möglichst selbstständig und ohne intensive fremde Hilfe zu bewältigen, gesellschaftliche Teilhabe zu erfahren und ein selbstbestimmtes Leben in Würde zu führen.
Voraussetzungen für die Aufnahme
Für eine Aufnahme in den Bereich Resozialisierung werden unter anderem folgende Voraussetzungen erwartet:
- Anerkennung und Einhaltung der Hausordnung
- Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit im Betreuungsprozess
- Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit den persönlichen Problemlagen
- Teilnahme an regelmäßigen Hilfeplangesprächen und Mitwirkung an der individuellen Hilfeplanung
- Beteiligung an Gruppenaktivitäten
- Über eine Aufnahme wird im Rahmen eines persönlichen Vorstellungsgesprächs entschieden.
Betreuungsangebote und Unterstützungsleistungen
Die Einrichtung bietet ein vielfältiges Unterstützungsangebot, das sich am individuellen Hilfebedarf der Klientinnen und Klienten orientiert und sie bei der Bewältigung ihrer sozialen Schwierigkeiten sowie bei der Entwicklung einer selbstständigen Lebensperspektive begleitet. Dazu gehören insbesondere:
- Persönliche Beratung und Alltagsbegleitung: Unterstützung bei persönlichen, finanziellen und lebenspraktischen Fragestellungen sowie bei der Organisation und Bewältigung des Alltags.
- Förderung sozialer Kompetenzen: Stärkung kommunikativer Fähigkeiten, des Konfliktverhaltens und des sozialen Miteinanders.
- Aufbau und Pflege sozialer Beziehungen: Unterstützung beim Aufbau und bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte sowie bei der Entwicklung einer eigenen Lebensperspektive.
- Konfliktbewältigung und Verselbstständigung: Vermittlung von Strategien zur konstruktiven Lösung von Konflikten und schrittweise Förderung der Selbstständigkeit.
- Unterstützung bei der Haushaltsführung: Vermittlung lebenspraktischer Fähigkeiten zur eigenständigen Organisation des Haushalts.
- Wirtschaftliche Verselbstständigung: Förderung eines verantwortungsvollen Umgangs mit Geld sowie Unterstützung bei der Schuldenregulierung und bei finanziellen Angelegenheiten.
- Schulische und berufliche Unterstützung: Begleitung bei schulischen und beruflichen Fragestellungen sowie Unterstützung bei der Entwicklung beruflicher Perspektiven.
- Berufliche Integration: Förderung der beruflichen Eingliederung in Zusammenarbeit mit der zuständigen Agentur für Arbeit beziehungsweise dem Jobcenter.
- Psychologische Gespräche: Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Gesprächen mit einer Psychologin.
- Mobilität: Bereitstellung eines Deutschlandtickets.
- Freizeit und Bewegung: Möglichkeit zum Besuch eines Fitnessstudios sowie Teilnahme an sportpädagogischen Angeboten.
Räumliche Ausstattung
Für die Unterbringung stehen insgesamt elf Einzelzimmer auf zwei Wohnetagen zur Verfügung. Die Bewohnerinnen und Bewohner nutzen gemeinschaftliche Badezimmer sowie eine gemeinsame Küche. Die Wohnstruktur ermöglicht sowohl individuelle Rückzugsmöglichkeiten als auch das Erlernen und Einüben sozialer Kompetenzen im gemeinschaftlichen Zusammenleben. Gleichzeitig bietet sie einen Rahmen, in dem lebenspraktische Fähigkeiten gestärkt und Schritte in Richtung einer eigenständigen Lebensführung erprobt werden können.
Notaufnahme und Übernachtung
Die Aufnahme in der Einrichtung erfolgt niedrigschwellig und auf Eigeninitiative der betroffenen Personen. Alle neu aufgenommenen Klientinnen und Klienten werden zunächst dem Bereich Notaufnahme zugeordnet. Dabei handelt es sich um eine kurzfristige Unterbringungsmöglichkeit, die rund um die Uhr in Anspruch genommen werden kann.
Die Notaufnahme richtet sich an Personen, die sich in einer akuten Wohnungs- oder Obdachlosigkeit befinden. Die Unterbringung ist zunächst auf einen Zeitraum von drei Tagen begrenzt. Während dieses Aufenthalts erhalten die Klientinnen und Klienten täglich drei kostenfreie Mahlzeiten. Pro Monat können maximal drei Übernachtungen in Anspruch genommen werden.
Gemäß den Vorgaben des zuständigen Gesundheitsamtes müssen sich alle neu aufgenommenen Klientinnen und Klienten auf Tuberkulose testen lassen. Die Testung erfolgt nach dem dritten Aufenthaltstag in der Einrichtung.
Besteht seitens der Klientinnen und Klienten der Bedarf an einer längerfristigen Unterbringung, müssen sie ihren Wohnsitz in der Einrichtung anmelden und beim zuständigen Sozialhilfeträger eine entsprechende Einweisung beantragen. Dies dient der Sicherstellung der Kostenübernahme. Nach Abschluss dieses Verfahrens erfolgt die Zuordnung zum Bereich Übernachtung.
Der Aufenthalt in diesem Bereich ist grundsätzlich so lange möglich, bis die bestehenden sozialen Schwierigkeiten überwunden sind und eine geeignete Perspektive für die weitere Lebensgestaltung entwickelt wurde. Zu den unterstützenden Maßnahmen zählen beispielsweise die Suche nach einer eigenen Wohnung, die Beantragung von Ausweisdokumenten, die Vermittlung einer ambulanten medizinischen Versorgung sowie die Weitervermittlung an eine geeignete Facheinrichtung.
Voraussetzungen:
Für die Unterbringung stehen insgesamt 38 Plätze zur Verfügung. Das Angebot richtet sich an volljährige Personen aus dem Landkreis Neuwied, die Unterstützung und Beratung bei der Bewältigung ihrer persönlichen und sozialen Schwierigkeiten benötigen.
Voraussetzungen für die Aufnahme sind die Anerkennung und Einhaltung der Hausordnung sowie die Bereitschaft zur aktiven Mit- und Zusammenarbeit. Darüber hinaus müssen die Bewohnerinnen und Bewohner in der Lage sein, ihren Alltag eigenständig zu bewältigen. Pflegebedürftigkeit und Immobilität stellen Ausschlusskriterien dar.
Betreuungsangebote und Unterstützungsleistungen
Die Einrichtung bietet ein vielfältiges Unterstützungsangebot, das sich am individuellen Hilfebedarf der Klientinnen und Klienten orientiert und sie bei der Bewältigung ihrer sozialen Schwierigkeiten sowie bei der Entwicklung einer selbstständigen Lebensperspektive begleitet. Dazu gehören insbesondere:
- Persönliche Beratung und Alltagsbegleitung: Unterstützung bei persönlichen, finanziellen und lebenspraktischen Fragestellungen sowie bei der Organisation und Bewältigung des Alltags.
- Förderung sozialer Kompetenzen: Stärkung kommunikativer Fähigkeiten, des Konfliktverhaltens und des sozialen Miteinanders.
- Aufbau und Pflege sozialer Beziehungen: Unterstützung beim Aufbau und bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte sowie bei der Entwicklung einer eigenen Lebensperspektive.
- Konfliktbewältigung und Verselbstständigung: Vermittlung von Strategien zur konstruktiven Lösung von Konflikten und schrittweise Förderung der Selbstständigkeit.
- Unterstützung bei der Haushaltsführung: Vermittlung lebenspraktischer Fähigkeiten zur eigenständigen Organisation des Haushalts.
- Wirtschaftliche Verselbstständigung: Förderung eines verantwortungsvollen Umgangs mit Geld sowie Unterstützung bei der Schuldenregulierung und bei finanziellen Angelegenheiten.
- Schulische und berufliche Unterstützung: Begleitung bei schulischen und beruflichen Fragestellungen sowie Unterstützung bei der Entwicklung beruflicher Perspektiven.
- Berufliche Integration: Förderung der beruflichen Eingliederung in Zusammenarbeit mit der zuständigen Agentur für Arbeit beziehungsweise dem Jobcenter.
- Psychologische Gespräche: Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Gesprächen mit einer Psychologin.
- Mobilität: Bereitstellung eines Deutschlandtickets.
- Freizeit und Bewegung: Möglichkeit zum Besuch eines Fitnessstudios sowie Teilnahme an sportpädagogischen Angeboten.
Betreutes Wohnen
Das Betreute Wohnen ist ein Unterstützungsangebot für Menschen, die über keinen eigenen Wohnraum, keine gesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage und/oder nur eingeschränkte soziale Kontakte verfügen. Zum Personenkreis können beispielsweise Haftentlassene, Menschen mit einer bestehenden oder bereits überwundenen Suchterkrankung sowie Personen mit körperlichen oder psychischen Erkrankungen gehören.
Für das Betreute Wohnen stehen derzeit insgesamt neun Plätze zur Verfügung.
Ziel des Angebots ist es, die Klientinnen und Klienten durch individuelle Beratung und persönliche Betreuung dabei zu unterstützen, ihre sozialen Schwierigkeiten zu überwinden und ein eigenverantwortliches, selbstständiges Leben zu führen. Im Mittelpunkt stehen die Stabilisierung der persönlichen Lebenssituation, die Förderung der Selbstständigkeit und die Entwicklung langfristiger Lebensperspektiven. Die Unterstützung orientiert sich am individuellen Hilfebedarf und erfolgt auf Grundlage einer regelmäßigen Hilfeplanung.
Betreuungsangebote und Unterstützungsleistungen
Das Betreute Wohnen umfasst vielfältige sozialarbeiterische Hilfen, die sich an den persönlichen Bedürfnissen und Problemlagen der Klientinnen und Klienten orientieren. Dazu gehören insbesondere:
- Sozialarbeiterische Unterstützung und allgemeine Beratung: Beratung und Begleitung bei persönlichen, sozialen und lebenspraktischen Fragestellungen.
- Hilfeplanung: Regelmäßige Überprüfung des individuellen Unterstützungsbedarfs sowie gemeinsame Festlegung und Überprüfung der Hilfeziele.
- Unterstützung bei administrativen Angelegenheiten: Hilfe bei der Bearbeitung von Anträgen, bei Schriftverkehr und im Umgang mit Behörden sowie Begleitung bei erforderlichen Behördengängen.
- Gesundheitssorge: Unterstützung bei medizinischen Angelegenheiten, der Organisation von Arztterminen und der Inanspruchnahme geeigneter gesundheitlicher Hilfen.
- Haushaltsführung: Unterstützung bei der Organisation und Bewältigung des Haushalts sowie bei der Entwicklung lebenspraktischer Fähigkeiten.
- Finanzielle Angelegenheiten: Unterstützung bei der Einteilung des Geldes, beim Umgang mit finanziellen Verpflichtungen sowie bei der Schuldenregulierung und Vermittlung geeigneter Beratungsangebote.
- Schulische und berufliche Angelegenheiten: Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung schulischer und beruflicher Perspektiven.
- Freizeitgestaltung und soziale Teilhabe: Unterstützung beim Aufbau sozialer Kontakte und bei der Gestaltung einer sinnvollen Freizeit.
- Krisenintervention: Unterstützung in persönlichen Krisensituationen und gemeinsame Entwicklung geeigneter Lösungsstrategien.
- Wohnraumsicherung und Wohnperspektive: Unterstützung bei der Suche nach geeignetem Wohnraum sowie Vermittlung in eine bedarfsgerechte Wohnform.
Voraussetzungen für die Aufnahme
Für die Aufnahme in das Betreute Wohnen werden folgende Voraussetzungen erwartet:
- Anerkennung und Einhaltung der Hausordnung
- Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit und Zusammenarbeit
- Bereitschaft, sich mit den eigenen Problemlagen auseinanderzusetzen und an deren Bewältigung mitzuwirken
- Teilnahme an regelmäßigen Hilfeplangesprächen
- Beteiligung an Gruppenaktivitäten
- Über die Aufnahme wird im Rahmen eines persönlichen Gesprächs entschieden.
Kostenträger
Die Kosten für das Betreute Wohnen werden von der Kreisverwaltung Neuwied als zuständigem Kostenträger übernommen.
Eingliederungshilfe
Die Eingliederungshilfe ist ein Unterstützungsangebot für Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen, die in ihrer gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt sind und Unterstützung bei der Bewältigung ihres Alltags benötigen. Ziel ist es, die Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der Klientinnen und Klienten zu fördern und ihnen eine möglichst selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
Für den Bereich der Eingliederungshilfe stehen derzeit insgesamt vier Plätze zur Verfügung.
Ziele der Eingliederungshilfe
Ziel der Eingliederungshilfe ist es, Menschen mit Beeinträchtigungen bei der Gestaltung ihres Lebens und bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu unterstützen. Dabei stehen die individuellen Bedürfnisse, Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten der Klientinnen und Klienten im Mittelpunkt. Durch eine bedarfsgerechte Unterstützung sollen vorhandene Fähigkeiten gestärkt, persönliche Ressourcen gefördert und größtmögliche Selbstständigkeit erreicht werden. Darüber hinaus sollen die soziale Integration, der Aufbau und die Pflege sozialer Kontakte sowie die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben gefördert werden. Die Unterstützung orientiert sich am individuellen Hilfebedarf und erfolgt auf Grundlage einer entsprechenden Hilfe- beziehungsweise Gesamtplanung.
Voraussetzungen für die Aufnahme
Die Aufnahme in den Bereich der Eingliederungshilfe richtet sich nach dem individuellen Unterstützungsbedarf und den jeweiligen Voraussetzungen für die Leistungsgewährung. Dazu gehören insbesondere:
- Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen für Leistungen der Eingliederungshilfe
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den betreuenden Fachkräften
- Mitwirkung bei der individuellen Hilfeplanung und der Umsetzung vereinbarter Ziele
- Bereitschaft, an der Förderung der eigenen Selbstständigkeit mitzuwirken
- Klärung der Kostenübernahme durch den zuständigen Träger der Eingliederungshilfe
Die konkrete Aufnahmeentscheidung erfolgt unter Berücksichtigung des individuellen Hilfebedarfs und der Möglichkeiten der Einrichtung.
Betreuungsangebote und Unterstützungsleistungen
Die Unterstützung orientiert sich an den persönlichen Bedürfnissen und Fähigkeiten der Klientinnen und Klienten. Ziel ist es, ihre Selbstständigkeit zu fördern und sie bei der Bewältigung alltäglicher Herausforderungen zu begleiten. Das Angebot kann insbesondere folgende Leistungen umfassen:
- Sozialarbeiterische Unterstützung und Beratung: Begleitung bei persönlichen Anliegen sowie Unterstützung bei der Bewältigung individueller Schwierigkeiten.
- Unterstützung im Alltag: Förderung lebenspraktischer Fähigkeiten und Hilfestellung bei der Organisation des täglichen Lebens.
- Haushaltsführung: Unterstützung beim Einkaufen, Kochen, Reinigen und bei der eigenständigen Organisation des Haushalts.
- Umgang mit Geld: Unterstützung bei der Einteilung finanzieller Mittel und bei der Entwicklung eines verantwortungsvollen Umgangs mit Geld.
- Administrative Angelegenheiten: Hilfestellung bei der Bearbeitung von Anträgen, beim Schriftverkehr und bei erforderlichen Behördengängen.
- Gesundheitliche Versorgung: Unterstützung bei der Organisation von Arztterminen und bei der Wahrnehmung medizinischer Angelegenheiten.
- Soziale Kontakte und Teilhabe: Förderung sozialer Beziehungen sowie Unterstützung bei der Teilnahme an Freizeitaktivitäten und am gesellschaftlichen Leben.
- Tagesstrukturierung: Unterstützung bei der Entwicklung und Einhaltung einer individuellen Tagesstruktur.
- Förderung der Selbstständigkeit: Stärkung persönlicher Fähigkeiten und Ressourcen, um eine möglichst eigenständige Lebensführung zu ermöglichen.
- Individuelle Hilfeplanung: Regelmäßige Überprüfung des Unterstützungsbedarfs und gemeinsame Entwicklung geeigneter Förderziele.
Kostenträger
Die Kostenübernahme erfolgt nach Prüfung der persönlichen Voraussetzungen und des individuellen Hilfebedarfs durch den zuständigen Träger der Eingliederungshilfe. Für den Landkreis Neuwied ist die Kreisverwaltung Neuwied eine zentrale Anlaufstelle für Beratung und Antragstellung.
Winterhilfe
Die Winterhilfe stellt ein zusätzliches niedrigschwelliges Angebot für Menschen in Wohnungs- und Obdachlosigkeit während der kalten Wintermonate dar. Der Zeitraum, in dem die Winterhilfe eingerichtet und wieder beendet wird, richtet sich nach den Vorgaben des zuständigen Sozialhilfeträgers und wird in Abhängigkeit von den Außentemperaturen festgelegt.
Für diesen Zeitraum stehen in zwei Räumen insgesamt sechs zusätzliche Schlafplätze zur Verfügung. Die untergebrachten Klientinnen und Klienten erhalten täglich drei Mahlzeiten. Weitere Behördengänge oder zusätzliche Antragsverfahren sind für die Inanspruchnahme dieses Angebots nicht erforderlich. Die Winterhilfe soll insbesondere in der kalten Jahreszeit Schutz vor Witterungseinflüssen bieten und eine kurzfristige, unbürokratische Unterbringung ermöglichen.
Ambulant betreute Wohngemeinschaft Leutesdorf / Bad Hönningen
Die ambulant betreute Wohngemeinschaft der Johannesbund gGmbH bietet Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten eine betreute Wohnform, die sie dabei unterstützt, ihre Lebenssituation zu stabilisieren und eine eigenständige Lebensperspektive zu entwickeln. Das Angebot richtet sich insbesondere an wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen sowie an Personen, die aufgrund ihrer persönlichen und sozialen Situation Unterstützung bei der Bewältigung ihres Alltags benötigen.
Die Betreuung erfolgt individuell und orientiert sich am jeweiligen Hilfebedarf der Bewohnerinnen und Bewohner. Ziel ist es, die Selbstständigkeit und Eigenverantwortung zu fördern, soziale Schwierigkeiten zu überwinden und die Bewohner schrittweise zu einer eigenständigen Lebensführung zu befähigen.
Räumliche Ausstattung
Die ambulant betreute Wohngemeinschaft in Leutesdorf und Bad Hönningen umfasst zwei separate Häuser mit insgesamt elf Plätzen. Den Bewohnerinnen und Bewohnern stehen Einzelzimmer als persönliche Rückzugsräume sowie gemeinschaftlich genutzte Räume zur Verfügung. Diese ermöglichen das Zusammenleben in einer Gemeinschaft und fördern den Austausch sowie das soziale Miteinander. Gleichzeitig bieten die Einzelzimmer ausreichend Privatsphäre und unterstützen die Bewohnerinnen und Bewohner dabei, ihre Selbstständigkeit und Eigenverantwortung im Alltag zu entwickeln.
Voraussetzungen für die Aufnahme:
Für eine Aufnahme in die ambulant betreute Wohngemeinschaft werden folgende Voraussetzungen erwartet:
- Anerkennung und Einhaltung der Hausordnung
- Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit und Zusammenarbeit mit den betreuenden Fachkräften
- Mitwirkung bei der Klärung des persönlichen Hilfebedarfs und bei der individuellen Hilfeplanung
- Bereitschaft, sich mit den eigenen sozialen Schwierigkeiten auseinanderzusetzen und an deren Bewältigung mitzuwirken
- Eigenständigkeit
Über die Aufnahme wird im Rahmen eines persönlichen Vorstellungsgesprächs entschieden.
Betreuungsangebote und Unterstützungsleistungen
Die Betreuung orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen und Problemlagen der Bewohnerinnen und Bewohner. Ziel ist es, sie bei der Bewältigung ihres Alltags zu unterstützen und ihre Selbstständigkeit schrittweise zu stärken. Das Angebot umfasst insbesondere:
- Sozialarbeiterische Unterstützung und Beratung: Hilfe bei persönlichen, finanziellen und lebenspraktischen Fragestellungen sowie bei der Organisation und Bewältigung des Alltags.
- Förderung sozialer Beziehungen: Unterstützung beim Aufbau und bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte.
- Verselbstständigung und Lebensplanung: Begleitung bei der Entwicklung einer eigenen Lebensperspektive und bei der Gestaltung eines selbstständigen Lebens.
- Konfliktbewältigung: Vermittlung von Strategien zur konstruktiven Lösung von Konflikten und zur Verbesserung des sozialen Miteinanders.
- Unterstützung bei der Haushaltsführung: Förderung lebenspraktischer Fähigkeiten und Unterstützung bei der eigenständigen Organisation des Haushalts.
- Wirtschaftliche Verselbstständigung: Beratung zum Umgang mit Geld, Unterstützung bei finanziellen Schwierigkeiten und Vermittlung geeigneter Schuldnerberatungsangebote.
- Schulische und berufliche Unterstützung: Begleitung bei schulischen und beruflichen Angelegenheiten sowie Unterstützung bei der Entwicklung beruflicher Perspektiven.
- Berufliche und soziale Integration: Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit und bei der Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jobcenter.
Kostenträger
Die Kostenübernahme erfolgt nach Prüfung des individuellen Hilfebedarfs durch den zuständigen Kostenträger.
Hilfe für Menschen mit höherem fachlichem Mehrbedarf
Das Angebot des Johannes-Haw-Heimes Leutesdorf richtet sich an Menschen, die aufgrund besonderer sozialer Schwierigkeiten von Wohnungslosigkeit betroffen sind und gleichzeitig einen erhöhten Bedarf an fachlicher Unterstützung und Betreuung aufweisen. Der Unterstützungsbedarf kann sich insbesondere aus psychiatrischen oder körperlichen Erkrankungen, altersbedingten Einschränkungen sowie weiteren sozialen Problemlagen ergeben.
Ziel des Angebots ist es, die persönliche Lebenssituation der Bewohnerinnen und Bewohner zu stabilisieren, bestehende soziale Schwierigkeiten zu überwinden oder zu mildern und ihre Selbstständigkeit sowie gesellschaftliche Teilhabe zu fördern. Langfristig soll eine geeignete Wohnperspektive entwickelt und der Übergang in eine bedarfsgerechte Wohnform ermöglicht werden. Ein dauerhafter Verbleib in der ambulant betreuten Wohngemeinschaft ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Die Dauer der Hilfe richtet sich nach dem individuellen Unterstützungsbedarf und wird im Rahmen einer regelmäßigen Hilfeplanung überprüft.
Für das Angebot stehen vier Plätze zur Verfügung.
Voraussetzungen für die Aufnahme
Für eine Aufnahme in das Wohnangebot werden folgende Voraussetzungen erwartet:
- Zuständigkeit im Landkreis Neuwied
- Vorliegen besonderer Lebensverhältnisse, die mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind
- Erhöhter Bedarf an fachlicher Unterstützung und Betreuung
- Anerkennung und Einhaltung der Hausordnung
- Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit bei der Klärung des persönlichen Hilfebedarfs
- Mitwirkung an der individuellen Hilfeplanung und Zusammenarbeit mit den betreuenden Fachkräften
Betreuungsangebote und Unterstützungsleistungen
Die Betreuung orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen und Problemlagen der Bewohnerinnen und Bewohner. Ziel ist es, ihre Lebenssituation zu stabilisieren, die notwendige Versorgung sicherzustellen und sie bei der Bewältigung ihres Alltags zu unterstützen.
Das Angebot umfasst insbesondere:
- Sozialarbeiterische Unterstützung und Beratung: Begleitung bei persönlichen, sozialen und lebenspraktischen Fragestellungen.
- Individuelle Hilfeplanung: Erstellung und Fortschreibung der Betreuungsplanung sowie regelmäßige Überprüfung der vereinbarten Hilfeziele.
- Unterstützung bei Behördenangelegenheiten: Hilfe bei der Antragstellung, bei der Inanspruchnahme von Sozialleistungen und bei administrativen Angelegenheiten.
- Schuldenregulierung: Unterstützung bei finanziellen Schwierigkeiten und Vermittlung geeigneter Schuldnerberatungsangebote.
- Tagesstrukturierung und Freizeitgestaltung: Förderung einer geregelten Tagesstruktur durch geeignete Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitangebote.
- Unterstützung bei der Körperpflege: Anleitung und Hilfestellung bei der Körperpflege entsprechend dem individuellen Bedarf.
- Gesundheitliche und pflegerische Versorgung: Vermittlung geeigneter medizinischer und pflegerischer Leistungen sowie Unterstützung bei der Umsetzung notwendiger Maßnahmen im Alltag, soweit diese zum Leistungsumfang gehören.
- Unterstützung bei der Haushaltsführung: Anleitung und Hilfestellung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und bei der Organisation des eigenen Wohnbereichs.
- Zusammenarbeit mit gesetzlichen Vertretungen: Koordination und Abstimmung mit gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuern sowie weiteren beteiligten Fachstellen.
- Unterstützung bei Alltagsangelegenheiten: Hilfe bei notwendigem Schriftverkehr, Telefonaten und weiteren organisatorischen Aufgaben.
- Vermittlung in eine geeignete Wohnform: Begleitung und Unterstützung bei der Suche nach einer bedarfsgerechten Wohn- und Lebensform sowie bei der Vorbereitung des Übergangs.
Kostenträger
Die Kostenübernahme erfolgt nach Prüfung des individuellen Hilfebedarfs durch den zuständigen Kostenträger.
Aktuelles Johannes-Haw-Heim Leutesdorf
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